Öffentlich bestellte Sachverständige – Gutachten, Beratung, Schlichtung

Sachverständige erstellen nicht nur Gutachten, sondern bieten breit gefächerte Leistungen. Erfahren Sie mehr über gesetzliche Grundlagen und Aufgabengebiete!

Der Sachverständige

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen Gutachten für Gerichtsverfahren, private Fragestellungen oder auch für Versicherungsfälle. Zielsetzung ist die fachliche Beratung von Bauherrn wie auch die Vermeidung oder Schlichtung von Streitigkeiten durch eine kompetente Beweissicherung. Richtern hilft der Gutachter im Streitfall bei der Urteilsfindung durch die Bereitstellung seiner Fachkenntnis.

Unabhängig und unparteiisch 

Ein professionell arbeitender Gutachter ist objektiv und neutral. Dies wird ihm durch die öffentliche Bestellung bestätigt und gibt allen Beteiligten die Sicherheit, dass ein vorgelegtes Gutachten auch wirklich neutral ist und die Ergebnisse vertrauenswürdig sind. Durch den Ruf der Unabhängigkeit und aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden öffentlich bestellte Gutachter bevorzugt von Gerichten beauftragt, ihre Meinung hat Gewicht.

Immer auf dem aktuellen Stand

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger muss überdurchschnittliche Kenntnisse in seinem Fachgebiet vorweisen können. Gesichert wird dies durch aufwändige Prüfverfahren vor der ersten öffentlichen Bestellung, aber auch im Laufe der Tätigkeit. Prüfinstitutionen sind Architekten- und Handwerkskammern. So kann ein Sachverständiger seinen Status auch wieder verlieren, wenn er in seinen Qualifikationen nicht mehr den hohen Ansprüchen genügt. 

Aufgaben des Sachverständigen

Neben der Erstellung von Gutachten für die verschiedensten Einsatzbereiche sind Sachverständige auch im Bereich der Beratung und als Schlichter tätig. Als Schiedsgutachter entscheidet der Sachverständige in Streitfällen mit seinem fachlich-fundierten Urteil. Mögliche Fälle betreffen Qualitätsfragen von Lieferungen und Leistungen oder die Funktionsfähigkeit von Anlagen.

Die Sachgebiete, in denen öffentlich bestellte Sachverständige tätig sind, sind breit gefächert. Aus diesem Grund gibt es keine öffentliche Gebührenordnung, das Honorar wird jeweils individuell und frei zwischen Auftraggeber und Gutachter ausgehandelt.

  • Jürgen Wellinger


  • Von der Handwerkskammer Freiburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk.
  • Scharretenackerweg 1
    79285 Ebringen
  • Telefon: 07664/8920
    Handy: 0177/8920000
    Mo.- Fr. 08:00 - 17:00
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