Nur wer ausreichend Wissen besitzt und als vertrauenswürdig eingeschätzt wird, erhält eine öffentliche Bestellung als Gutachter.
Die Berufsbezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland kein geschützter Begriff. Sachverständiger kann also jeder werden. Um bei der Auswahl auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich ausschließlich an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wenden, wenn Sie ein Gutachten benötigen. Denn die sind Experten auf ihrem Gebiet.
Wer als öffentlich bestellter Gutachter arbeiten möchte, wird von der Handwerkskammer auf Herz und Nieren geprüft. In einem aufwändigen Prüfverfahren werden Sachkunde, aber auch die Zuverlässigkeit und Integrität überprüft. Mit der öffentlichen Bestellung wird bestätigt, dass es sich bei diesem Sachverständigen um einen wirklichen Fachmann handelt, der aufgrund seiner Berufserfahrung und seines Wissenstands überdurchschnittliche Kenntnisse im jeweiligen Fachbereich mitbringt. Um zum öffentlich bestellten Sachverständigen zu werden, ist ein förmliches Verwaltungsverfahren nötig, an dessen Ende die Bestellung oder Ablehnung steht.
Bereits öffentlich bestellte Sachverständige haben diesen Status nicht auf Lebenszeit. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob das Wissen dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Ist dies nicht der Fall, kann das Qualitätssiegel auch wieder entzogen werden. Gleiches gilt für die Vertrauenswürdigkeit und die Integrität der Gutachter. Sie müssen neutral und unabhängig sein. Geprüft wird durch die vom Staat beauftragte Bestellungskörperschaft, zum Beispiel die Handwerkskammer.
Sachverständige werden europaweit zunehmend gefragt – als Gutachter, Berater wie auch als Schlichter. Zielgruppe sind Gerichte, Verbraucher oder Versicherungsunternehmen. Diese setzen immer häufiger auf Sicherheit und treffen mit dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eine gute Wahl.
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